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Land NRW · NRW.BANK · Stand 17.10.2026

MID-Digitale Prozesse: bis 15.000 € für Ihre Prozessberatung

Das Land NRW bezuschusst externe Beratung zur Digitalisierung interner Abläufe mit 500 € je Tagewerk – Analyse, Konzept, Software-Auswahl und Begleitung der Einführung. Anträge nimmt die NRW.BANK ab 19.10.2026, 10 Uhr, nach Eingang an.

Das Wichtigste

Was gefördert wird

WerKleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (EU-Definition) mit Sitz in NRW
WasExterne Beratung: IST-Analyse, SOLL-Konzept, Software-Auswahl, Begleitung der Einführung
Wie vielFestbetrag 500 € je Tagewerk, mindestens 10, höchstens 30 Tagewerke – bis 15.000 €
WannEinreichfrist bis 01.12.2026; Annahme ab 19.10.2026, 10 Uhr, nach Eingang (Windhund)
Dauer3 Monate ab Bescheid
Beraterfrei wählbar, keine Zertifizierung nötig, Sitz in der EU, keine Unteraufträge
Nicht förderfähig

Was der Zuschuss nicht bezahlt

  • Software, Lizenzen, Hardware
  • die Umsetzung selbst – also z. B. den Bau der Website, des MES oder der KI-Lösung
  • Standard-IT, Pflichtthemen wie E-Rechnung oder Zeiterfassung
  • Schulungen ohne Prozessbezug, Reisekosten, eigene Arbeitszeit
  • dieselbe Maßnahme zusätzlich aus einem anderen Programm

Ein Unternehmen kann das Programm höchstens einmal in zwei Jahren nutzen.

Beispielrechnung

Was bei Ihnen hängen bleibt

Potenzialanalyse und Konzept für Auftragsdurchlauf und Maschinendaten, 10 Tagewerke zu je 8 Stunden, Stundensatz 95 € netto:

Beratungshonorar10 Tage × 8 h × 95 €/h = 7.600 € netto
Zuschuss MID10 Tagewerke × 500 € = 5.000 €
Ihr Eigenanteil7.600 € − 5.000 € = 2.600 € netto (zzgl. USt., als Vorsteuer abziehbar)

Bei 30 Tagewerken: 22.800 € netto Honorar, 15.000 € Zuschuss, 7.800 € Eigenanteil. Maßgeblich ist das Angebot zum Zeitpunkt des Antrags.

Vorher prüfen

Passt das Programm?

  • Sitz in NRW und KMU nach EU-Definition (unter 250 Beschäftigte, Umsatz bis 50 Mio. € oder Bilanzsumme bis 43 Mio. €)
  • Noch kein Auftrag erteilt, kein Angebot unterschrieben
  • In den letzten zwei Jahren kein MID-Digitale-Prozesse-Zuschuss
  • Spielraum in der De-minimis-Grenze (300.000 € in drei Jahren)
Selbst beantragen

Schritt für Schritt

  1. Angebot einholenVom Berater Ihrer Wahl: auf Deutsch, in Euro, mindestens 10 Tagewerke, Inhalte nach IST, SOLL, Auswahl, Begleitung gegliedert. Nicht unterschreiben.
  2. RegistrierenIm Kundenportal der NRW.BANK ein Konto für Ihr Unternehmen anlegen – am besten vor dem 19.10.
  3. Antrag stellenAb 19.10.2026, 10 Uhr, digital im Kundenportal mit Angebot und De-minimis-Erklärung. Es gilt die Reihenfolge des Eingangs.
  4. Bescheid abwartenErst danach den Berater beauftragen. Ab Bescheid haben Sie drei Monate für die Beratung.
  5. Auszahlung und NachweisDie NRW.BANK zahlt den Festbetrag nach Bestandskraft des Bescheids aus; den Nachweis verlangt der Bescheid.

Fragen zum Verfahren beantwortet das Service-Center der NRW.BANK: 0211 91741-4800.

Oder wir übernehmen das

Antragsbegleitung

380 € netto, pauschal
  • Prüfen, ob Ihr Vorhaben in das Programm passt
  • Angebot und Maßnahmenbeschreibung förderfähig aufbauen
  • Unterlagen und De-minimis-Erklärung vorbereiten, Antrag mit Ihnen am Bildschirm einreichen
  • Erinnerung an Fristen bis zum Nachweis

Die Begleitung selbst ist nicht förderfähig. Antragsteller sind Sie – Sie unterschreiben die Erklärungen. Keine Zusage einer Bewilligung.

Antragsbegleitung anfragen
Offen gesagt

Beratung von uns – Umsetzung frei

Wir bieten die geförderte Beratung selbst an: Potenzialanalyse, Konzept, Software-Auswahl und Begleitung – auch, wenn sich ein Prototyp oder Light-MES daraus ergibt. Die Umsetzung ist nicht Teil der Förderung; wer sie macht, entscheiden Sie nach dem Konzept. Wenn wir beides machen, verdienen wir an beidem – das sagen wir vorher.

Stand: 17.10.2026. Quellen: NRW.BANK, Produktseite MID-Digitale Prozesse · Runderlass MB.NRW 2026 Nr. 211. Mittel sind begrenzt; der Aufruf kann vorzeitig enden. Keine Rechtsberatung.