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STATECHPRINT3D Printing Solutions Kundenkonto
Rechtliches · Fassung 2026-10

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaber Stanislav Stamenkovic, Heidestr. 140, 42549 Velbert

Entwurf – noch nicht freigegeben. Diese Fassung liegt zur rechtlichen Prüfung.

Maßgeblich ist die Fassung, auf die Ihr Angebot oder Ihre Auftragsbestätigung verweist; frühere Fassungen schicken wir Ihnen auf Anfrage.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Herstellung und Lieferung von Teilen im 3D-Druck (FDM) sowie damit verbundene Leistungen wie Datenaufbereitung, Nachbearbeitung, Montage von Gewindeeinsätzen, Prüfung und Versand.

(2) Kunde ist, wer bei uns bestellt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Gegenüber Unternehmern gelten diese Bedingungen ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen; das gilt auch, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen liefern.

(4) Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen — insbesondere im Angebot oder in der Auftragsbestätigung — haben Vorrang vor diesen Bedingungen (§ 305b BGB).

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind bis zu dem darin genannten Datum bindend; ist keines genannt, vierzehn Tage ab Angebotsdatum.

(2) Der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung in Textform zustande, spätestens mit Beginn der Fertigung oder der Lieferung. Maßgeblich für Menge, Preis, Werkstoff, Toleranzen und Liefertermin ist die Auftragsbestätigung.

(3) Wir bitten, die Auftragsbestätigung innerhalb von drei Werktagen zu prüfen und Abweichungen mitzuteilen. Aus einem Schweigen folgt keine Zustimmung zu Abweichungen.

§ 3 Druckdaten, Zeichnungen und Beistellungen des Kunden

(1) Stellt der Kunde Konstruktionsdaten (etwa STL, 3MF, STEP), Zeichnungen, Muster oder Material bei, ist er für deren Richtigkeit und Vollständigkeit verantwortlich. Wir prüfen die Daten auf Druckbarkeit mit dem vereinbarten Verfahren und Werkstoff, nicht auf die Eignung des Teils für den Verwendungszweck des Kunden, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.

(2) Ergeben sich Bedenken gegen die Umsetzbarkeit oder Maßhaltigkeit, teilen wir sie mit, bevor wir fertigen. Beruht ein Mangel auf den vom Kunden beigestellten Daten oder Stoffen, gilt § 650 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 442 BGB.

(3) Der Kunde versichert, dass die Herstellung nach seinen Daten keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere keine Patente, Gebrauchsmuster, Designs, Marken oder Urheberrechte. Unternehmer stellen uns von Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit sie die Verletzung zu vertreten haben.

(4) Wir lehnen Aufträge ab, deren Gegenstand erkennbar rechtswidrig ist, insbesondere Waffen oder wesentliche Waffenteile im Sinne des Waffengesetzes.

(5) Druckdaten, Zeichnungen und Muster behandeln wir vertraulich und nutzen sie nur für den Auftrag und für Wiederholaufträge desselben Kunden. Die von uns erstellten Fertigungsdaten (Slicer-Einstellungen, G-Code, Stützstrukturen, Anordnung auf der Platte) bleiben unser Know-how; ein Anspruch auf ihre Herausgabe besteht nur, wenn er vereinbart ist.

§ 4 Beschaffenheit von FDM-Teilen

(1) Geschuldet ist die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarte Beschaffenheit, insbesondere Werkstoff, Farbe, Maße mit Toleranzen und die vereinbarten Prüfmerkmale.

(2) Ohne abweichende Vereinbarung gelten für Maße ohne eigene Toleranzangabe die Allgemeintoleranzen der im Angebot genannten Toleranzklasse; ist keine genannt, ± 0,3 mm oder ± 0,5 % des Nennmaßes, je nachdem, welcher Wert größer ist.

(3) Gegenüber Unternehmern gilt: Verfahrenstypische Merkmale des FDM-Drucks — sichtbare Schichtlinien, Nahtstellen, Reste von Stützstrukturen an nicht funktionsrelevanten Flächen, geringe Farbabweichungen zwischen Materialchargen — sind kein Mangel, soweit sie die vereinbarte Beschaffenheit und die gewöhnliche Verwendung nicht beeinträchtigen. Gegenüber Verbrauchern werden solche Merkmale nur dann Teil der Beschaffenheit, wenn sie im Angebot eigens genannt und ausdrücklich und gesondert vereinbart sind (§ 476 Abs. 1 Satz 2 BGB).

(4) Eine Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck — insbesondere für sicherheitsrelevante Anwendungen, den Kontakt mit Lebensmitteln, medizinische Zwecke oder den Einsatz bei hohen Temperaturen oder Lasten — schulden wir nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart ist.

(5) Gegenüber Unternehmern gilt: Gibt der Kunde ein Erstmuster frei, gilt dessen Beschaffenheit als vereinbart für die Serie. Bei Serien ab 100 Stück sind Mehr- oder Minderlieferungen bis 3 % der bestellten Menge zulässig; berechnet wird die gelieferte Menge.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Verbrauchern als Endpreise einschließlich Umsatzsteuer. Verpackung und Versand werden gesondert ausgewiesen, soweit nicht anders angegeben.

(2) Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist ohne Abzug zahlbar; ist keine genannt, innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum.

(3) Bei Erstaufträgen und bei Aufträgen mit besonderem Materialeinsatz können wir eine im Angebot ausgewiesene Anzahlung verlangen.

(4) Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB); gegenüber Unternehmern zusätzlich die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gegenüber Unternehmern gilt dasselbe für Zurückbehaltungsrechte, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen; die Rechte von Verbrauchern aus § 320 BGB und aus Zurückbehaltungsrechten aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.

§ 6 Lieferung, Termine, Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt ab Werk Velbert. Auf Wunsch versenden wir an die vom Kunden genannte Anschrift.

(2) Liefertermine sind verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet sind; im Übrigen sind sie voraussichtliche Termine. Sie setzen voraus, dass die Druckdaten geklärt, erforderliche Beistellungen eingegangen, ein vereinbartes Erstmuster freigegeben und eine vereinbarte Anzahlung geleistet ist.

(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

(4) Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit der Übergabe an das Versandunternehmen auf den Kunden über, bei Abholung mit der Bereitstellung und Mitteilung der Abholbereitschaft. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher über, es sei denn, der Verbraucher hat das Versandunternehmen selbst beauftragt (§ 475 Abs. 2 BGB).

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferten Teile bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

(2) Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich: Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang verarbeiten und weiterveräußern. Er tritt uns bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe unseres Rechnungsbetrags ab; wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt.

§ 8 Mängelrechte

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Verbrauchern stehen die gesetzlichen Mängelrechte ohne Einschränkung zu; die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung.

(2) Gegenüber Unternehmern gilt: Der Kunde hat die Ware nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen; später entdeckte Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung. Für beiderseitige Handelsgeschäfte gilt § 377 HGB.

(3) Gegenüber Unternehmern leisten wir Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(4) Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche in zwölf Monaten ab Ablieferung. Das gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz nach § 9 Abs. 1, nicht bei Arglist, nicht für Mängel einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB), und nicht für Rückgriffsansprüche nach §§ 445a, 445b BGB; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

(5) Ein Mangel liegt nicht vor, soweit er auf unsachgemäßer Verwendung, Überlastung, Einwirkung von Wärme, Chemikalien oder UV-Strahlung außerhalb der vereinbarten oder gewöhnlichen Verwendung oder auf den vom Kunden beigestellten Daten oder Stoffen beruht (§ 3 Abs. 2).

§ 9 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und soweit wir eine Garantie übernommen haben.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — etwa die Lieferung der vereinbarten Teile in der vereinbarten Beschaffenheit. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Schließt ein Verbraucher den Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (etwa per E-Mail oder Telefon), besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht; die Widerrufsbelehrung erhält er gesondert.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Das betrifft insbesondere Teile, die nach vom Verbraucher bereitgestellten oder für ihn erstellten Druckdaten gefertigt werden.

§ 11 Datenschutz

Personenbezogene Daten verarbeiten wir zur Durchführung des Vertrags und nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung, die unter www.statechprint.de abrufbar ist.

§ 12 Streitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 13 Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

(2) Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Velbert (§ 38 Abs. 1 ZPO). Wir sind auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Erklärungen zum Vertrag bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.