Land NRW · NRW.BANK · Stand 17.10.2026
MID-Digitale Sicherheit: die Hälfte für Ihre IT-Sicherheit
Das einzige Programm in dieser Liste, das neben Beratung und Schulung auch Software und Hardware bezuschusst – für den IT-Basisschutz Ihres Betriebs. Vergeben wird jeden Monat per Los.
Das Wichtigste
Drei Bausteine, frei kombinierbar
| A | Analyse des IST-Zustands der IT-Sicherheit (Beratung) |
| B | Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten |
| C | Software und Hardware für den Basisschutz: Firewall, Virenschutz, Patch-Management, Einbindung |
| Zuschuss | 50 %, höchstens 15.000 €, mindestens 4.000 € – das Vorhaben braucht also mindestens 8.000 € förderfähige Kosten |
| Verfahren | monatliches Losverfahren; erst gezogene Unternehmen stellen den Antrag |
| Laufzeit | Richtlinie gilt bis 31.12.2029 |
Beispielrechnung
Was bei Ihnen hängen bleibt
| Analyse (A) | 3.000 € netto |
| Schulung (B) | 1.500 € netto |
| Firewall und Patch-Management (C) | 5.500 € netto |
| Summe | 10.000 € netto |
| Zuschuss 50 % | 5.000 € (über der Mindestgrenze von 4.000 €) |
| Ihr Eigenanteil | 5.000 € netto |
Selbst beantragen
Schritt für Schritt
- Für das Los registrierenBei der NRW.BANK für das monatliche Losverfahren anmelden.
- Teilnahme bestätigenNicht gezogen? Dann im Folgemonat die Teilnahme aktiv bestätigen – sonst fällt man heraus.
- Angebote einholenGezogen: Angebote für die Bausteine einholen – nicht unterschreiben.
- Antrag stellenMit den Angeboten digital bei der NRW.BANK.
- Erst nach dem Bescheid beauftragenDann umsetzen und die Kosten nachweisen.
Was wir beitragen
Ehrlich aufgeteilt
Schulung der Beschäftigten (Baustein B) und die Einbindung in Ihre Abläufe können wir übernehmen. Die technische Absicherung (Baustein C) gehört zu einem IT-Dienstleister mit Nachweisen in IT-Sicherheit – den nennen wir Ihnen gern. Die Antragsbegleitung kostet pauschal 380 € netto und ist nicht förderfähig.
Anfrage stellenDienstleister müssen ihre Kompetenz nachweisen; Unteraufträge sind nicht erlaubt. Es gilt De-minimis.
Stand: 17.10.2026. Quellen: Runderlass MB.NRW 2026 Nr. 12 · Förderdatenbank des Bundes. Kein Rechtsanspruch, keine Zusage. Keine Rechtsberatung.
