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Bund · BSFZ und Finanzamt · Stand 04.11.2026

Forschungszulage

Steuerliche Erstattung von Personal- und Auftragskosten für Forschung und Entwicklung, auch für eigene Software- und Produktentwicklung. Kein Wettbewerb, kein Topf.

Anfragen online, Antwort werktags

Welches Programm passt? Ein Anruf klärt das.

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Ihre Anfrage können Sie online stellen, wir antworten werktags. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welches Förderprogramm zu Ihrem Vorhaben passt, was Sie vor Vorhabenbeginn beachten müssen und welche Unterlagen Sie brauchen.

  • Erstgespräch kostenlos und unverbindlich
  • Programme aus NRW und vom Bund im Überblick
  • Fristen und Reihenfolge: erst Antrag, dann Auftrag
  • Auf Wunsch übernehmen wir die Papierarbeit

+49 2051 4230033 Anfrage online

Das Wichtigste

Auf einen Blick

Statusoffen, gesetzlicher Anspruch
ArtSteuerliche Förderung
Höhe35 % der FuE-Kosten für KMU
Weralle steuerpflichtigen Unternehmen; KMU auf Antrag mit erhöhtem Satz
Satz25 %, für KMU auf Antrag 35 % der förderfähigen Aufwendungen
Bemessungsgrundlageab 2026 höchstens 12 Mio. € je Wirtschaftsjahr
Geförderteigene Forschung und Entwicklung sowie Auftragsforschung; auch Entwicklungsvorhaben mit technischem Risiko
VerfahrenBescheinigung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), danach Antrag beim Finanzamt
Vorteilgesetzlicher Anspruch, auch rückwirkend für abgeschlossene Wirtschaftsjahre
Aus der Praxis

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

  • Entwicklung eines eigenen Greifers oder einer Vorrichtung mit offenen technischen Fragen
  • Eigene Software mit neuem Lösungsweg, etwa eine KI-gestützte Planung, deren Machbarkeit offen ist
Selbst beantragen

Schritt für Schritt

  1. Vorhaben beschreiben: Ziel, technisches Risiko, Neuheit, Arbeitspakete
  2. Bescheinigung bei der BSFZ beantragen
  3. Mit dem Steuerberater die Forschungszulage beim Finanzamt beantragen
Gut zu wissen

Stolperfallen

  • Erst Antrag, dann Auftrag. Ein unterschriebenes Angebot gilt meist schon als Beginn.
  • Routine-Entwicklung ohne technisches Risiko zählt nicht
  • Steuerfragen klärt Ihr Steuerberater; wir liefern die technische Vorhabenbeschreibung
Stanislav Stamenkovic, Inhaber von STATECHPRINT
Ihr Ansprechpartner

Stanislav Stamenkovic

Inhaber, Ansprechpartner für IT, Digitalisierung und Websites. Sie sprechen von der ersten Frage bis zur Übergabe mit mir.

+49 2051 4230033info@statechprint.de

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Wir helfen

Vorhaben, Angebot und Unterlagen aus einer Hand

Wir prüfen mit Ihnen, ob das Programm passt, schreiben die Vorhabenbeschreibung und das Angebot und begleiten bis zum Nachweis. Antragsteller ist immer Ihr Unternehmen.

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Stand: 04.11.2026. Quelle: Bund · BSFZ und Finanzamt. Kein Rechtsanspruch, keine Zusage. Keine Rechts- oder Steuerberatung.