MID-Digitalisierung
Für ein eigenes, marktfähiges digitales Produkt mit KI, maschinellem Lernen, Echtzeitdaten oder AR/VR. Seit 2026 nicht mehr für interne Prozesse.
Welches Programm passt? Ein Anruf klärt das.
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Ihre Anfrage können Sie online stellen, wir antworten werktags. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welches Förderprogramm zu Ihrem Vorhaben passt, was Sie vor Vorhabenbeginn beachten müssen und welche Unterlagen Sie brauchen.
- Erstgespräch kostenlos und unverbindlich
- Programme aus NRW und vom Bund im Überblick
- Fristen und Reihenfolge: erst Antrag, dann Auftrag
- Auf Wunsch übernehmen wir die Papierarbeit
Auf einen Blick
| Status | offen, monatliches Losverfahren |
| Art | Zuschuss |
| Höhe | 50 %, bis 15.000 € |
| Wer | KMU mit Sitz in NRW, einmal in zwei Jahren |
| Zuschuss | 50 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 15.000 € |
| Bagatellgrenze | Zuschuss mindestens 4.000 €, das Vorhaben braucht also mindestens 8.000 € förderfähige Ausgaben |
| Gefördert | Entwicklung oder Weiterentwicklung eines digitalen Produkts für eine konkrete Zielgruppe mit realistischem Markt |
| Technik | KI, maschinelles Lernen, Data Mining, Echtzeitverarbeitung oder AR/VR |
| Nicht gefördert | Digitalisierung interner Abläufe; dafür war MID-Digitale Prozesse gedacht |
| Verfahren | Interesse monatlich bekunden, Ziehung jeden Monat, danach 28 Tage Zeit für den Antrag im Kundenportal |
| Beihilfe | De-minimis; nicht mit anderen Zuschüssen für dasselbe Vorhaben kombinierbar |
Passt das zu Ihrem Vorhaben?
- Ein Kunden-Portal mit KI-Auswertung, das ein Zulieferer seinen Abnehmern als Dienst anbietet
- Eine App, die Maschinendaten in Echtzeit auswertet und als Produkt an andere Betriebe verkauft wird
- Ein Konfigurator mit AR-Ansicht für die eigenen Produkte
Schritt für Schritt
- Prüfen, ob es wirklich ein Produkt für Kunden ist und kein internes Werkzeug
- Im Kundenportal der NRW.BANK für das monatliche Losverfahren registrieren
- Bei Ziehung: innerhalb von 28 Tagen Antrag mit Vorhabenbeschreibung, Kostenplan und Angebot stellen
- Erst nach dem Zuwendungsbescheid beauftragen
- Umsetzen, Verwendungsnachweis einreichen, Zuschuss abrufen
Stolperfallen
- Erst Antrag, dann Auftrag. Ein unterschriebenes Angebot gilt meist schon als Beginn.
- Wer nicht gezogen wird, darf im Folgemonat erneut teilnehmen; verbundene Unternehmen registrieren nur einmal
- Auftragnehmer und Auftraggeber dürfen in derselben Maßnahme nicht dieselbe Firma sein

Stanislav Stamenkovic
Inhaber, Ansprechpartner für IT, Digitalisierung und Websites. Sie sprechen von der ersten Frage bis zur Übergabe mit mir.
Vorhaben, Angebot und Unterlagen aus einer Hand
Wir prüfen mit Ihnen, ob das Programm passt, schreiben die Vorhabenbeschreibung und das Angebot und begleiten bis zum Nachweis. Antragsteller ist immer Ihr Unternehmen.
Stand: 04.11.2026. Quelle: Land NRW · NRW.BANK. Kein Rechtsanspruch, keine Zusage. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
